Es wird damit gerechnet, dass die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Vergabestellen des Bundes spätestens im Laufe des September 2017 erfolgt. Viele Bundesländer werden in den Monaten danach folgen. Ob und wie weit die UVgO in allen Bundesländern eingeführt wird ist noch ungewiss und muss von den betroffenen Stellen laufend (vor Veröffentlichung einer Ausschreibung) geprüft werden.
Die Unterschwellenvergabeordnung wurde bereits am 07.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Vergabeordnung wurde sie mit der Veröffentlichung aber nicht automatisch in Kraft gesetzt. Bund und Länder müssen die UVgo durch einen „Anwendungsbefehl“ einführen.
UVgO-Einführung für Vergabestellen des Bundes
Um den vom Haushaltsrecht bisher geforderten Vorrang der öffentlichen Ausschreibung durch den Gleichrang von öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abzulösen, war für den Bund zunächst eine Änderung von § 31 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) und von § 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erforderlich.
Am 01.06.2017 hat der Bundestag die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) beschlossen. Am 02.06.2017 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist für die Vergabestellen des Bundes die baldige Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) möglich. Nach Anpassung der Verwaltungsvorschrift kann dann die Einführung der UVgO für den Bund erfolgen und damit ihre Anwendung für sämtliche Vergabestellen des Bundes vorgeschrieben werden. Damit wird derzeit Ende August/Anfang September 2017 gerechnet.
UVgO-Einführung für Vergabestellen in den Ländern
Die Einführung der UVgO in den Bundesländern soll nach der Einführung beim Bund erfolgen.
Da die Vergabegesetze in Sachsen und Sachsen-Anhalt derzeit jeweils auf den ersten Abschnitt der VOL/A Bezug nehmen, muss in diesen Ländern nicht nur die Landeshaushaltsordnung, sondern auch das Landesvergabegesetz geändert werden.
Stand in einigen Bundesländern (06.09.2021):
Baden-Würtemberg
Die UVgO wurde bereits am 01.10.2018 eingeführt.
Bayern
Nach Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ist die UVgO für die staatlichen Auftraggeber in Bayern zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Berlin
Die UVgO wurde bereits am 01.04.2020 eingeführt.
Brandenburg
Die UVgO wurde bereits am 01.05.2018 eingeführt.
Bremen
Die UVgO wurde bereits am 19.12.2017 eingeführt. Anzuwenden ab einem Auftragswert von 50.000,00 EUR (netto).
Hamburg
Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hat kürzlich den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Ablösung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte vor.
HAMBURG, 21.07.2017 – In Hamburg hat die Bürgerschaft die Änderung des Landesvergabegesetzes und des § 58 LHO beschlossen. Damit steht in Hamburg als wohl erstem Bundesland die Einführung der UVgO kurz bevor.
In der Sitzung der Hamburgischen Bürgeschaft am 12.Juli 2017 wurde die Änderung des Hamburgischen Landesvergabegesetzes (HmbVgG) und des § 58 Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Vorbehaltlich der Veröffentlichung steht damit in Hamburg als wohl erstem Bundesland die Ablösung der VOB/A 2009 und die Einführung der UVgO kurz bevor. Im geänderten Landesvergabegesetz werden neben radaktionellen Änderungen auch die Regelungen zum Mindestlohn angepasst, außerdem werden die Vergabestellen verpflichtet, nach Möglichkeit fair gehandelte Produkte zu beschaffen.
Die UVgO wurde bereits am 01.10.2017 eingeführt.
Quelle: forum vergabe e.V. | B_I MEDIEN
Hessen
Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) trat am 01.09.2021 in Kraft. Der Vergabeerlass wird an das novellierte HVTG angepasst. Dabei wird die VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst und der Teilnahmewettbewerb ersetzt das Interessensbekundungsverfahren. Außerdem gelten ab September neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer-und Dienstleistungen in Hessen.
Bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes gilt nun auch in Hessen die UVgO.
Mecklenburg-Vorpommern
Die UVgO wurde bereits am 01.01.2019 eingeführt.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat am 02.05.2017 dem Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zugestimmt. Anlass der Novellierung ist u.a. die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Die UVgO wurde bereits am 01.01.2020 eingeführt.
Nordrhein-Westfalen
Die UVgO wurde bereits am 09.06.2018 eingeführt.
Rheinland-Pfalz
Mit einer Novellierung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen wurde die UVgO nun auch in Rheinland-Pfalz eingeführt. So wurde es in der neuen gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau sowie des Ministeriums des Innern und für Sport „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ am 18. August 2021 festgelegt. Außerdem sind in der novellierten Verwaltungsvorschrift weitere Bestimmungen zur nachhaltigen Beschaffung aufgeführt.
Die Verwaltungsvorschrift und die entsprechende Pflicht zur Anwendung der UVgO ist am Tag nach der Veröffentlichung (06. September 2021) im Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes.
Saarland
Die UVgO wurde bereits am 01.03.2018 eingeführt.
Sachsen
In Sachsen muss vor Einführung der UVgO jeweils noch das Landesvergabegesetz geändert werden. Die Änderung soll zeitnah erfolgen.
In diesem Bundesland gilt daher bis auf Weiteres nicht die UVgO, sondern weiterhin der 1. Abschnitt der VOL/A bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt muss vor Einführung der UVgO jeweils noch das Landesvergabegesetz geändert werden. Die Änderung soll zeitnah erfolgen.
In diesem Bundesland gilt daher bis auf Weiteres nicht die UVgO, sondern weiterhin der 1. Abschnitt der VOL/A bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein hat kürzlich ein Mittelstandsbeirat im Wirtschaftsministerium seine Arbeit aufgenommen. Der Beirat will sich u.a. dafür einsetzen, das Vergaberecht zu verschlanken. Die Landesregierung plant, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zeitnah einzuführen. Das Gremium besteht neben Wirtschaftsminister Buchholz aus sieben Experten und Praktikern aus Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen, Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Nach Einführung der UVgO haben dann auch die an Aufträgen in Schleswig-Holstein interessierten Unternehmen den Vorteil, dass sie bei ihrer Bewerbungen um national ausgeschriebene Liefer- und Dienstleistungen mit einem Regelwerk (UVgO) rechnen können, das in großen Teilen dem Regelwerk für EU-Vergaben (VgV) entspricht.
„Wir haben es aktuell in vielen Bereichen mit einer enormen Fülle an Kontroll- und Nachweispflichten zu tun, die unsere Mittelständler schwächen statt stärken. Hier wollen wir mit Hilfe des Beirats langfristig wieder auf ein gesundes Maß an Bürokratie zurückkommen“, sagte Wirtschaftsminister Buchholz.
(Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein) | 11.10.2017
Die UVgO wurde bereits am 01.07.2018 eingeführt.
Thüringen
Es wird ein Entwurf für ein novelliertes Thüringer Vergabegesetz erarbeitet, der voraussichtlich im Herbst 2017 der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll in Landesrecht überführt bzw. für anwendbar erklärt werden und bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die bisher geltende VOL/A, Abschnitt 1. ersetzen.
Die UVgO wurde bereits am 01.01.2020 eingeführt.
Quelle: Dieser Beitrag verwendet u.a. Informationen aus dem Newsletter BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 07/2017