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Wertgrenzen bei Ausschreibungen

Erstellt von bvsi-23

12. August 2016

Wertgrenzen bei nationalen Ausschreibungen im Freistaat Bayern

Hier finden Sie eine Übersicht über die Wertgrenzen im Freitstaat Bayern sowie eine Übersicht über die Wertgrenzen beim Bund als auch in den Bundesländern. Die Übersichten zeigen Ihnen, welche Wertgrenzen bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen gelten. Im Anhang sind die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen aufgeführt.

Wertgrenzen bei nationalen Ausschreibungen

20222011
BayernStand 01.01.2022Stand 01.07.2011 / 20.12.2011
UVgO
Haushaltsrecht
VOL/A
Direktauftrag≤ 5.000 EUR
Befristet bis
31.03.22 für
coronabedingte
Beschaffungen:
≤ 25.000 EUR
≤ 500 EUR Land
≤ 500 EUR Kommune
Verhandlungsvergabe / Freihändige Vergabe≤ 100.000 EUR
Befristet bis 31.03.22
für alle Beschaffungen:
< 215.000 EUR (3)
≤ 25.000 EUR Land
≤ 30.000 EUR Kommune
Beschränkte Ausschreibung≤ 100.000 EUR
Befristet bis 31.03.22
für alle Beschaffungen:
< 215.000 EUR (3)
≤ 100.000 EUR
(3) Bis 750.000 EUR für soziale und andere besondere Dienstleistungen, bis 431.000 EUR für Leistungen zur Ausübung von Sektorentätigkeiten.
VOB/A
1. Abschnitt
Direkauftrag≤ 10.000 EUR
Freihändige
Vergabe
≤ 100.000 EUR≤ 10.000 EUR Land
≤ 30.000 EUR Kommune
Beschränkte Ausschreibung≤ 1 Mio. EURAusbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 EUR Übrige Gewerke bis 100.000 EUR Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau bis 150.000 EUR
Öffentliche AusschreibungAusbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 125.000 EUR Übrige Gewerke bis 250.000 EUR Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau bis 500.000 EUR
Freiberufliche
Leistungen

Alle freiberufliche Leistungen i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Direktauftrag /
Erleichtertes
Verfahren
Direktauftrag:
≤ 10.000 EUR
Erleichtertes Verfahren:
≤ 50.000 EUR
(5) Grundsätzlich reicht ein Angebot eines geeigneten Bewerbers unter folgenden Voraussetzungen: Bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ist die ortsübliche Vergütung zugrunde zu legen. Sofern das eingeholte Angebot den Wert von 50.000 Euro übersteigt oder um mehr als 20 Prozent über dem geschätzten Auftragswert liegt, sind mindestens zwei weitere geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern und der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Alle angegebenen Werte sind NETTO-Werte (zzgl. MwSt.) in EUR.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Wertgrenzen unterliegen einer fortlaufenden Anpassung.

Achtung:

Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens ist die VOB nicht bei der Sanierung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einschlägig. Hier sind die geringeren Wertgrenzen und Schwellenwerte der UVgO/VOL/VgV zu berücksichtigen.

Wertgrenzen bei europaweiten Ausschreibungen (Schwellenwerte)

Bitte lesen Sie dazu unseren Artikel zu den aktuellen Schwellenwerten

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