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EU-Förderung / Planung / Ausschreibung / Umsetzung

Der bvsi unterstützt öffentliche Auftraggeber in allen Belangen der WiFi4EU-Förderung, der Planung, dem Beschaffungsmanagement und der Errichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots.

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WiFi4EU – Kostenloses WLAN für alle

EU-Förderung: 120 Millionen für 8000 neue WLAN-Hotspots – bis ins kleinste Dorf

Kostenloser Internetzugang in Parks, auf großen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen überall in Europa – das soll mit WiFi4EU Wirklichkeit werden.

Im Jahr 2017 startete die neue Initiative der Kommission mit einem Budget von 120 Millionen Euro. Die Initiative läuft bis 2019. Zunächst geht es um die Installation modernster WLAN-Technologie in den Zentren des öffentlichen Lebens.

Die EU verfolgt im Rahmen der Strategie EU 2020 die so genannte Digitale Agenda zum Europäischen Binnenmarkt und will damit einen Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten realisieren, der hauptsächlich auf die Bereiche Digitales und Telekommunikation ausgerichtet sein soll. Hauptziel des gesamten Programmes ist es, dass die europäische Wirtschaft im Digitalbereich Anschluss an die in dieser Hinsicht weit fortgeschrittenen Volkswirtschaften der USA, Japans oder Südkoreas findet. Dazu sollen 28 digitale Einzelmärkte durch einen großen Binnenmarkt ersetzt werden.

Neben großen Programmen zur Förderung der Digitalisierung und zum Ausbau der digitalen Netze hat die Kommission eine Initiative zur flächendeckenden Versorgung gestartet, um mehr Bürgern den Netzausbau zugutekommen zu lassen, und zwar unabhängig von Wohnort oder Einkommen.

Das Wichtigste in Kürze

WiFi4EU – FREIES WLAN FÜR EUROPA
Worum geht es?Freier Internetzugang in Parks, auf Plätzen, in Bibliotheken und öffentlichen Gebäuden
Wer profitiert davon?Alle – denn jeder sollte unabhängig von Wohnort oder Einkommen an öffentlichen Orten in ganz Europa Internetzugang haben.
Wer kann sich bewerben?Lokale Behörden (Städte und Gemeinden oder Gemeindeverbände),
• die WLAN an Orten anbieten möchten, an denen noch kein vergleichbares privates oder öffentliches Angebot verfügbar ist;
• die Finanzmittel für Ausrüstung und Installation benötigen, um vor Ort kostenlosen Internetzugang für mehrere Jahre anzubieten.
• Ein Gutschein pro Gemeinde – Verteilung nach dem Windhundprinzip (Kostendeckung bis zu 100 %).
Was sind meine Pflichten?Für drei Jahre muss die Wartung und die Internetanbindung durch die lokale Behörde übernommen werden.
Wie läuft das konkret ab?• 20 Millionen Euro für ca. 1.000 Gemeinden in Deutschland
• Bewerbung nur online
• direkte Vergabe der Gutscheine
Wer hilft mir dabei?Der bvsi unterstützt seine Mitglieder und Nichtmitglieder im gesamten Vorhaben

ACHTUNG: Fristverlängerung um weitere 6 Monate (11.02.2021)

Mit Datum vom 11.02.2021 hat die WiFi4EU-Kommission die Fristen für Zuwendungsempfänger aus den 1.- 4. Calls um weitere 6 Monate, auf Grund der Folgen der Corona Pandemie, verlängert.

Antrag für einen Beratungsgutschein

Beratungsgutschein WiFi4EU
Pro öffentlichem Auftraggeber kann nur ein Beratungsgutschein beantragt werden. Das Kontingent ist beschränkt. Der bvsi entscheidet über die Bewilligung eines Beratungsgutscheines im Rahmen seiner Zuwendungsprogramme. Beratungsgutscheine können nicht ausgezahlt oder für anderen Maßnahmen angerechnet werden. Der Gutschein hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Die Beantragung ist bis zum 10.08.2021 möglich.
z.B. Dr. / Prof.
Vorname
Nachname
z. B. Bürgermeister, Kämmerer, Gemeinderat, Fachbereichsleiter für..., etc.
persönliche E-Mail Adresse des Teilnehmers angeben - sonst ist keine Akkreditierung oder Zusendung weiterer Informationen möglich!
http://www...
Sending

Hinweise und Bedingungen

Beratungsgutscheine können grundsätzlich nicht ausgezahlt oder für anderen Maßnahmen angerechnet werden. Ein Beratungsgutschein kann nur für Maßnahmen der SBV und WiFi4EU eingelöst werden, welche vom bvsi.org begleitet, unterstützt, positiv geprüft oder durchgeführt wurden/werden. Ein Beratungsgutschein ist nur einmal einlösbar. Werden Projekte oder Maßnahmen (im Folgenden auch als Vorhaben benannt) durch einen Gutschein des bvsi.org anteilig oder ganz finanziert und wird dieses Vorhaben anteilig oder vollumfänglich vor einem bestimmungsgemäßen Abschluss beendet, aufgegeben, storniert oder anderweitig modifiziert (auch bei nachträglichen Änderungen, Anpassungen und/oder Nicht-/Teilumsetzung des Vorhabens durch den Zuwendungsempfänger), ist der bvsi.org berechtigt, die wertmäßige Höhe des Gutscheins anteilig oder vollumfänglich dem Empfänger in Rechnung zu stellen. Über Art und Umfang der Berechnung entscheidet der bvsi.org nach billigem Ermessen. Gesonderte Entgelte und Leistungen bleiben davon unberührt.