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WiFi4EU – Kostenloses WLAN für alle

Erstellt von bvsi-23

16. November 2017

EU-Förderprogramm WiFi4EU

Der bvsi informiert über den anstehenden Start des Förderprogramms. Ein schnelles Handel und eine gute Vorbereitung sind entscheidend für die Zuwendung.

WiFi4EU – Kostenloses WLAN für alle

120 Millionen Euro für 8.000 neue WLAN-Hotspots – bis ins kleinste Dorf

Kostenloser Internetzugang in Parks, auf großen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen überall in Europa – das soll mit WiFi4EU Wirklichkeit werden.

Im Jahr 2017 startete die neue Initiative der Kommission mit einem Budget von 120 Millionen Euro. Die Initiative läuft bis 2019. Zunächst geht es um die Installation modernster WLAN-Technologie in den Zentren des öffentlichen Lebens.

Die EU verfolgt im Rahmen der Strategie EU 2020 die so genannte Digitale Agenda zum Europäischen Binnenmarkt und will damit einen Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten realisieren, der hauptsächlich auf die Bereiche Digitales und Telekommunikation ausgerichtet sein soll. Hauptziel des gesamten Programmes ist es, dass die europäische Wirtschaft im Digitalbereich Anschluss an die in dieser Hinsicht weit fortgeschrittenen Volkswirtschaften der USA, Japans oder Südkoreas findet. Dazu sollen 28 digitale Einzelmärkte durch einen großen Binnenmarkt ersetzt werden.

Neben großen Programmen zur Förderung der Digitalisierung und zum Ausbau der digitalen Netze hat die Kommission eine Initiative zur flächendeckenden Versorgung gestartet, um mehr Bürgern den Netzausbau zugutekommen zu lassen, und zwar unabhängig von Wohnort oder Einkommen.

Das Wichtigste in Kürze

WiFi4EU – FREIES WLAN FÜR EUROPA
Worum geht es?Freier Internetzugang in Parks, auf Plätzen, in Bibliotheken und öffentlichen Gebäuden
Wer profitiert davon?Alle – denn jeder sollte unabhängig von Wohnort oder Einkommen an öffentlichen Orten in ganz Europa Internetzugang haben.
Wer kann sich bewerben?Lokale Behörden (Städte und Gemeinden oder Gemeindeverbände),
• die WLAN an Orten anbieten möchten, an denen noch kein vergleichbares privates oder öffentliches Angebot verfügbar ist;
• die Finanzmittel für Ausrüstung und Installation benötigen, um vor Ort kostenlosen Internetzugang für mehrere Jahre anzubieten.
• Ein Gutschein pro Gemeinde – Verteilung nach dem Windhundprinzip (Kostendeckung bis zu 100 %).
Was sind meine Pflichten?Für drei Jahre muss die Wartung und die Internetanbindung durch die lokale Behörde übernommen werden.
Wie läuft das konkret ab?• 20 Millionen Euro für ca. 1.000 Gemeinden in Deutschland
• Bewerbung nur online
• direkte Vergabe der Gutscheine
Wer hilft mir dabei?Der bvsi unterstützt seine Mitglieder und Nichtmitglieder im gesamten Vorhaben

Wer profitiert davon?

Alle in Europa

WiFi4EU soll möglichst breitflächig ausgerollt werden, so dass Einwohner und Besucher tausender Gemeinden (mindestens 6.000 bis 8.000 bis zum Jahr 2020) in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger Internetanschlüsse kommen.

Damit soll es, laut Kommissionspräsident Jean-Claude Junckers, bis ins kleinste Dorf für EU-Bürger kostenlosen Zugang zu schnellem Internet geben – werbefrei und unkompliziert, über WLAN-Hotspots, die durch einmalige Registrierung an einem Portal zugänglich werden. Am 12. September 2017 gab das EU-Parlament grünes Licht, und die Ausstattung des Programmes mit 120 Millionen Euro ist beschlossene Sache.

Lokale öffentliche Stellen

An der Initiative können sich öffentliche Stellen beteiligen, beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken oder Gesundheitszentren. WiFi4EU übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte), die öffentliche Stelle zahlt die Netzanbindung (Internetanbindung) und die Instandhaltung der Anlagen für mindestens drei Jahre.

Die Gemeinden werden ermutigt, eigene digitale Dienste wie elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste sowie eTourismus und entsprechende Apps zu entwickeln und zu fördern.

Bewerbung für WiFi4EU

Die Verfahren zu WiFi4EU sind einfach und unbürokratisch, unter anderem durch Online-Anmeldung, Zahlung mit Gutscheinen und weniger strikte Überwachungsanforderungen. Die Projekte werden nach dem Windhundverfahren ausgewählt. Es geht vorrangig darum, Orte auszustatten, an denen bisher kein kostenloser privater oder öffentlicher WLAN-Hotspot vorhanden ist. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen wird Ende 2017/Beginn 2018 ergehen.

Wie wird die WiFi4EU-Initiative funktionieren?

Die europäischen Bürger werden bald von der WiFi4EU-Initiative profitieren, die die Einrichtung kostenloser öffentlicher Wi-Fi-Hotspots in Städten und Gemeinden in der ganzen EU unterstützt: auf öffentlichen Plätzen sowie in Rathäusern, Parks, Bibliotheken und anderen öffentlichen Räumen.

Am 29. Mai erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über die WiFi4EU-Initiative und ihre Finanzierung. Demnach werden die drei Organe zusammenarbeiten, um bis 2020 die Finanzierung des Aufbaus drahtloser Zugangspunkte in 6.000 bis 8.000 Städten und Gemeinden überall in der EU mit 120 Mio. EUR abzusichern.

Wer sind die Nutznießer des WiFi4EU-Programms?

Die WiFi4EU-Mittel werden in geografisch ausgewogener Weise vergeben, sodass die Bewohner und Besucher der Städte und Gemeinden in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger Internetzugänge kommen. Bis 2020 werden schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Städte und Gemeinden Gelder aus dem WiFi4EU-Programm erhalten.

Wer kommt als Antragsteller in Frage?

Am WiFi4EU-Programm können sich öffentliche Stellen beteiligen, z. B. Städte und Gemeinden, öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser usw. Jeder Mitgliedstaat wird über eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen verfügen. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest – diese werden noch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festgelegt.

Die Entscheidung, an welchen öffentlichen Orten WiFi4EU-Hotspots eingerichtet werden sollen, ist dann Sache der Antragsteller (also der örtlichen Behörden). In Frage kommen hierfür beispielsweise Bahnhöfe, Parks, Bibliotheken und andere öffentliche Räume.

Einbezogen werden können außerdem bereits bestehende öffentliche Netze, an die Kommunalverwaltungen ihre WiFi4EU-Hotspots anbinden können, wenn sie dies wünschen. Dadurch erhalten auch die bestehenden öffentlichen Netze ein einheitliches Authentifizierungssystem für Endnutzer, die nach einer ersten Anmeldung an demselben Hotspot oder an jedem anderen WiFi4EU-Hotspot überall in Europa Zugang zum Internet erhalten.

Wann wird die erste Aufforderung veröffentlicht werden?

Die Kommission wird jetzt die nötigen verwaltungstechnischen Schritte abschließen: Die Änderung des Arbeitsprogramms der Fazilität „Connecting Europe“, das die Grundlage für die Finanzierung der Initiative bildet, die Veröffentlichung der Website für die Beantragung usw.

Die erste Aufforderung könnte dann zum Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 beginnen.

Gelten für die Projekte irgendwelche besonderen Vorschriften?

Eine öffentliche Stelle, die im Rahmen der Initiative Mittel beantragt, sollte vorschlagen, Orte auszustatten, in denen es noch keine ähnlichen kostenlosen Wi-Fi- oder WLAN-Angebote gibt.

Die Antragsteller müssen sich dazu verpflichten, ihren Bürgern und Besuchern mindestens 3 Jahre lang einen hochwertigen Wi-Fi-Zugang kostenlos bereitzustellen.

Beantragung von WiFi4EU-Mitteln

Für die Antragsteller wird es eine spezielle Online-Plattform geben. Die Auswahl der Projekte wird in der Reihenfolge der Beantragung erfolgen, wobei darauf geachtet wird, dass das Programm allen Mitgliedstaaten zugutekommt.

Was genau wird die EU finanzieren?

Die EU wird die Geräte- und Installationskosten der Wi-Fi-Hotspots (Internetzugangspunkte) finanzieren. Der Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) übernimmt die Kosten der Internetverbindung und die Wartungskosten.

Wie viel Geld steht für WiFi4EU zur Verfügung?

Insgesamt 120 Mio. EUR, wie die Europäische Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte. Dieser Betrag wurde vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen und des Haushaltsverfahrens von den drei EU-Organen gebilligt.

Woher werden diese Gelder kommen?

Die Mittel kommen aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Bereich Telekommunikation).

Im Zuge der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens soll die WiFi4EU-Initiative voraussichtlich um zusätzliche 25–50 Mio. EUR von außerhalb der CEF aufgestockt werden.

Wie werden die Netzbetreiber einbezogen?

Jeder Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl mit der Installation und dem Betrieb des Wi-Fi-Zugangs für eine Dauer von mindestens 3 Jahren. Hierzu sind die Wertgrenzen und Schwellenwerte zu beachten und abhängig davon muss die dafür geltende Vergabeform und das Vergabeverfahren eingehalten und verwendet werden. Die Leistungen müssen hierzu im Vorfeld geplant und korrekt abgeschätzt werden.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Das Europäische Parlament und der Rat werden die neuen Rechtsvorschriften so bald wie möglich förmlich verabschieden, sodass sie voraussichtlich nach dem Sommer im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Finanzierungsbeschluss gefasst und die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden kann.

Wie unterstützt der bvsi den öffentlichen Auftraggeber?

Der bvsi unterstützt durch Erstberatung (gefördert durch eigene Erstberatungsgutscheine) und darüber hinaus durch Planung der WiFi4EU-Lösung, Erstellung eines Schätz-LV, Begleitung der Bewerbung, Erstellung der Ausschreibungs- oder Vergabeunterlagen einer freihändigen Vergabe.

Erstberatungsgutscheine

Der bvsi unterstützt die WiFi4EU Maßnahme mit Erstberatungsgutscheinen. Interessierte Stellen können weiter unten einen entsprechenden Antrag stellen. Mitglieder des bvsi erhalten einen Gutschein für 2 kostenfreie Beratungsstunden. Nichtmitglieder unterstützt der bvsi mit einem Gutschein von 1 kostenfreien Beratungsstunden für dieses Vorhaben. Es gilt nur ein Gutschein pro Stelle. Der Gutschein kann nur mit diesem Vorhaben verrechnet werden (Vergleiche: Hinweise und Bedingungen).

Sein Sie dabei! Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Vergabe der Fördergutscheine und Mittel ist beschränkt.

 

Beratungs-Telefon:
Norddeutschland: 0511 – 22 00 13 – 44
Süddeutschland: 089 – 1 222 378 – 47
Stand: 01/2018

Sie können diese Stellungnahme auch als PDF-Datei herunterladen: 2018-01-17 WiFi4EU Stellungnahme bvsi

Beratungsgutschein WiFi4EU
Pro öffentlichem Auftraggeber kann nur ein Beratungsgutschein beantragt werden. Das Kontingent ist beschränkt. Der bvsi entscheidet über die Bewilligung eines Beratungsgutscheines im Rahmen seiner Zuwendungsprogramme. Beratungsgutscheine können nicht ausgezahlt oder für anderen Maßnahmen angerechnet werden. Der Gutschein hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Die Beantragung ist bis zum 10.08.2021 möglich.
z.B. Dr. / Prof.
Vorname
Nachname
z. B. Bürgermeister, Kämmerer, Gemeinderat, Fachbereichsleiter für..., etc.
persönliche E-Mail Adresse des Teilnehmers angeben - sonst ist keine Akkreditierung oder Zusendung weiterer Informationen möglich!
http://www...
Sending
Hinweise und Bedingungen

Beratungsgutscheine können grundsätzlich nicht ausgezahlt oder für anderen Maßnahmen angerechnet werden. Ein Beratungsgutschein kann nur für Maßnahmen der SBV und WiFi4EU eingelöst werden, welche vom bvsi.org begleitet, unterstützt, positiv geprüft oder durchgeführt wurden/werden. Ein Beratungsgutschein ist nur einmal einlösbar. Werden Projekte oder Maßnahmen (im Folgenden auch als Vorhaben benannt) durch einen Gutschein des bvsi.org anteilig oder ganz finanziert und wird dieses Vorhaben anteilig oder vollumfänglich vor einem bestimmungsgemäßen Abschluss beendet, aufgegeben, storniert oder anderweitig modifiziert (auch bei nachträglichen Änderungen, Anpassungen und/oder Nicht-/Teilumsetzung des Vorhabens durch den Zuwendungsempfänger), ist der bvsi.org berechtigt, die wertmäßige Höhe des Gutscheins anteilig oder vollumfänglich dem Empfänger in Rechnung zu stellen. Über Art und Umfang der Berechnung entscheidet der bvsi.org nach billigem Ermessen. Gesonderte Entgelte und Leistungen bleiben davon unberührt.

Wifi4EU: Kein kostenloses WLAN ohne Anmeldung

Das EU-Projekt Wifi4EU verspricht kostenloses WLAN für alle. Ohne Anmeldung werden sich die Netze aber nicht nutzen lassen. Die Verifizierung soll über die Handynummer erfolgen.

Die EU-Initiative Wifi4EU wird die Nutzung nur registrierten Nutzern erlauben. Ein europaweites Authentifizierungssystem sei notwendig, um aus Sicherheits- und Haftungsgründen ein „Minimum an Kontrolle“ ausüben zu können, teilte uns eine Sprecherin der EU-Kommission mit.

Ob es sich um autorisierte Nutzer handelt, soll eine Verifizierung mittels Handynummer abklären. Zwar sollen dabei personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dies nationale Gesetze vorschreiben, sagte die Sprecherin. Freilich fallen Telefonnummern in diese Kategorie. Zudem gibt es in Europa immer weniger Länder, die den Kauf anonymer Prepaid-SIM-Karten zulassen. Die Zuordnung der Handynummer zu einer natürlichen Person fällt damit leicht.

Aufbauen und betreiben wird das Authentifizierungssystem ein externer Dienstleister, den die Kommission noch finden muss. Für andere Zwecke soll die Datenbank nicht genutzt werden, sagte die Sprecherin, allerdings sollen sich „weitere kostenlose lokale drahtlose Netze für die Internetanbindung“ daran anschließen können.

Für die Errichtung und den Betrieb dürften zudem nur kommerzielle Telekommunikationsunternehmen in Frage kommen. Denn von Freiwilligen getragene Projekte wie Freifunk können nicht garantieren, dass ihre Netze rund um die Uhr funktionieren und beispielsweise bei einem Ausfall innerhalb einer garantierten Reaktionszeit entstört werden.

Auf wenig Begeisterung stieß zudem das geplante Authentifizierungssystem. Lange habe man in Deutschland für die Abschaffung der Störerhaftung gekämpft. Entsprechende Aktivisten haben bereits während dieser Diskussion den technischen und juristischen Unsinn von Registrierungen erläutert.

So heißt es in der neuen Fassung des Telemediengesetzes (TMG), die voraussichtlich im November in Kraft tritt: „Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden, 1. vor Gewährung des Zugangs a) die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)„.

Datenschützer kritisieren die Pläne der EU-Kommission scharf. „Es gibt kein berechtigtes Interesse an der Identifizierung von Nutzern kostenloser Internetzugänge“, schrieb der Kieler Piratenpolitiker Patrick Breyer an den Europäischen Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli. Denn der Betreiber hafte nach der E-Commerce-Richtlinie nicht für durchgeleitete Datenströme. Breyer forderte Buttarelli daher auf, „gegen die Pläne der EU-Kommission zur Zwangsidentifizierung von WLAN-Nutzern im Rahmen des Wifi4EU-Projekts einzuschreiten“.

Der offenen Brief von Patrick Breyer kann hier nachgelesen werden: Öffentlicher Brief an EU Datenschutzbeauftragten

Der Beitrag von Stefan Krempl auf heise.de kann hier nachgelsen werden: Artikel auf heise.de

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