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Bayerische Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)

Erstellt von bvsi-12

21. Oktober 2020

Ende der Antragsfrist (31.12.2020)

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Der bvsi unterstützt kommunale und öffentlich anerkannte Bildungseinrichtungen bei der Beantragung von Fördermitteln, der Projektsteuerung und in technischen Belangen zur Covid-19-gerechten Raumluftreinigung.

Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die respiratorische Ansteckungsgefahr mit Sars-COV-2 in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Jedoch kann in vielen Einrichtungen nicht jeder Raum durch Fensteröffnung entsprechend den dafür notwendigen Erfordernissen ausreichend gelüftet werden. Auch fehlt es vielerorts an fest installierten Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Analgen, Klimaanlagen) bzw. sind diese nur für den Umluftbetrieb und ohne covid-gerechte Filtersysteme ausgelegt.

Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften und zur Raumluftreinigung in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen. Davon entfällt ausgehend vom Verhältnis der Schüler- bzw. Kinderzahlen auf den Schulbereich ein Gesamtvolumen von bis zu 37 Millionen Euro.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Art und Umfang der Förderung (FILS-R)
Worum geht es?Durch den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten soll eine nachhaltige Reduktion von virenbehafteten Aerosolpartikeln in Räumen mit großen Personenansammlungen ermöglicht werden, die über keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit mittels Fensteröffnung oder über RLT-Anlagen verfügen. Die Verwendung von CO2-Sensoren soll helfen, den richtigen Zeitpunkt für Fensterlüftungen zu bestimmen und die Wirksamkeit des Luftaustausches zu prüfen. Auf diesem Wege soll das Infektionsgeschehen in Schulen niedrig und ein Regelbetrieb über die kalte Jahreszeit aufrechterhalten werden können.
Förderregion:Bayern
Was wird gefördert?• Beschaffung von CO2-Sensoren für jeden Klassen- und Fachraum
• Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion
(nur für bestimmte Räume s.u.)
Nicht förderfähig sind:• Mobile Luftreinigungsgeräte mit UVC-Strahlungstechnik
• Anschaffung bzw. Umrüstung von RLT-Anlagen
Wer wird gefördert?• Kommunale Schulaufwandsträger
• Private Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen
Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte im Rahmen des Förderprogramms für Räume:Klassen- und Fachräume sowie Lehrerzimmer, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schulen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage geöffnet werden können – insbesondere:
• Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können,
• innenliegende Fachräume,
• Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.
Förderhöhe für CO2-Sensoren:Festbetrag i.H.v. 7,27 € je Schüler
• Grundlage amtl. Schülerzahlen 2019/2020 des beantragenden Schulaufwandträgers
Förderhöhe für mobile Luftreinigungsgeräte:Anteilsfinanzierung mit einem Höchstbetrag von 3.500 € je Raum
• Förderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Fördersatz ist abhängig vom Volumen der Förderanträge
(Festlegung Fördersatz erst nach Eingang aller fristgerechten Anträge)
Mindesteigenanteil des Zuwendungsempfängers:entfällt
Antragsfrist:31.12.2020 für beide Gerätearten
(Ausschlussfrist !)
Förderfähiger Maßnahmen-/Beschaffungsbeginn:• Vorzeitig ab 01.10.2020 möglich
(abweichend von Nr. 1.3 VV zu Art. 44 BayHO)
• oder nach direkt Antragstellung
Die Bewilligung des Antrages muss also nicht - wie sonst üblich - abgewartet werden.
Antragsverfahren:Elektronisches Ausfüllen und Einreichen
Bewilligungsbehörden:Jeweils der für den Schulaufwandsträger zuständige Regierungsbezirk

Herausforderung und Lösung zur Fördermaßnahme

Eine fachgerechte, nachhaltige und fördergemäße Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zwingt die handelnden Personen in Bildungseinrichtungen zur Bearbeitung und Beantwortung diverser (technischer) Fragestellungen.
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