Das von der Bundesregierung vergangene Woche beschlossene „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ im Zusammenhang mit COVID-19 sieht zahlreiche Veränderungen vor: eine vorübergehend niedrigere Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und höhere Kaufprämien für Elektroautos. Auch das Vergaberecht soll – zumindest zeitweise – vereinfacht werden, um so die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln.
Der bvsi weist seine Mitglieder in diesem Zusammenhang auf einen Fachartikel des Rechtsanwalts Oliver Hattig hin, in dem die Auswirkungen des Konjunktur- und Kriesenbewältigungspaketes zusammengefasst sind, die auch für den öffentlichen Auftraggeber gelten.
Der Artikel befasst sich diesbezüglich mit folgenden Punkten:
- Das Vergaberecht soll „temporär vereinfacht werden“
- Welche Maßnahmen konkret geplant sind
- Verkürzung der Vergabefristen
- Anpassung der Schwellenwerte
- Renaissance der Wertgrenzen aus dem Konjunkturpaket II (KoPa II) von 2009?
- Die Rolle der Bundesländer
- Welche weitere Vereinfachungen wären denkbar?
Überblick über bestehende Erleichterungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren während der Corona-Krise
Zudem weist der bvsi seine Mitglieder auf eine hilfreiche Übersicht zu Mitteilungen, Rundschreiben, Erlassen und Verwaltungsvorschriften auf EU-, Bundes- und Landesebene bezüglich der Durchführung von Vergabeverfahren während der Corona-Krise hin.
Die Übersicht wurde von der u. a. auf öffentliche Vergabeverfahren spezialisierte Kanzlei BEITEN BURGHARDT erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.