
Wertgrenzen bei nationalen Ausschreibungen im Freistaat Bayern
Hier finden Sie eine Übersicht über die Wertgrenzen im Freitstaat Bayern sowie eine Übersicht über die Wertgrenzen beim Bund als auch in den Bundesländern. Die Übersichten zeigen Ihnen, welche Wertgrenzen bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen gelten. Im Anhang sind die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen aufgeführt.
Stand: 18.04.2016
Geltungsbereich | VOL/A 1. Abschnitt | Veröffentlichung und Medium | ||
Gültigkeit | Direktkauf | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | |
Beschaffungsstellen des Landes
ab 01.07.2011 |
500,00 EUR | 25.000,00 EUR (1) | keine gesonderte Wertgrenzenregelung | siehe (10) |
Kommunen
ab 20.12.2011 |
500,00 EUR | 30.000,00 EUR (4) | 100.000,00 EUR (4) | siehe (11) |
Geltungsbereich | VOB/A 1. Abschnitt | Veröffentlichung und Medium | ||
Gültigkeit | Direktkauf | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | |
Beschaffungsstellen des Landes
ab 01.07.2011 |
— | 10.000,00 EUR (2) | Ausbaugewerke,
Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro (3) Übrige Gewerke bis 100.000 Euro (3) Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau bis 150.000 Euro (3) Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 125.000 Euro (4) Übrige Gewerke bis 250.000 Euro (4) Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau bis 500.000 Euro (4) |
Nach erteiltem Auftrag
Bei freihändiger Vergabe ab 15.000 Euro (VOB) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOB) auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de. |
Kommunen
ab 20.12.2011 |
— | 30.000,00 EUR (4) | wie oben | siehe (13) |
Achtung:
Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens ist die VOB nicht bei der Sanierung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einschlägig. Hier sind die geringeren Wertgrenzen und Schwellenwerte der VOL/VgV zu berücksichtigen.

Wertgrenzen bei europaweiten Ausschreibungen (Schwellenwerte)
Geltungsbereich | Regelungswerk | Schwellenwerte |
Liefer- und Dienstleistungen (auch freiberufliche Dienstleistungen) | VgV | 209.000 EUR
(135.000 EUR für oberste und obere Bundesbehörden) |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen | VgV | 750.000 EUR |
Bauleistungen | VOB/A – 2. Abschnitt | 5,225 Mio. EUR |
Sektorenauftraggeber Liefer- und Dienstleistungen, freiberufl. Leistungen | SektVO | 418.000 EUR |
Bauleistungen | SektVO | 5,225 Mio. EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen | SektVO | 1 Mio. EUR |
Bau- und Dienstleistungskonzessionen | GWB, KonzVgV | 5,225 Mio. EUR |
Delegierte Verordnungen (EU) 2015/2170, (EU) 2015/2171, (EU) 2015/2172
(1) § 3 Abs. 5 i) VOL/A i. V. m. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.06.2010, Az.: B II 2- G 3/10.
(2) Vgl. § 3a Abs. 4 S. 2 VOB/A.
(3) Vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
(4) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005 Az.: IB3-1512.4-138, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012, über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“, Az. IB3-1512.4-138, 1.2.
(10) Nach erteiltem Auftrag Bei freihändiger Vergabe ab 25.000 Euro (VOL) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOL) auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de.
(11)
Vor Auftragserteilung
Ex-ante-Veröffentlichung bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung für beschränkte Ausschreibungen ab 25.000 Euro auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVeBe –derzeit noch nicht online) bzw. auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de. Über 75.000 Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage zwischen Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe. (4)
Nach erteiltem Auftrag
Bei freihändiger Vergabe ab 25.000 Euro (VOL) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOL) auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVeBe –derzeit noch nicht online) bzw. auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de. (4)
(13)
Vor Auftragserteilung
Ex-ante-Veröffentlichung bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung für beschränkte Ausschreibungen ab 25.000 Euro auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVeBe –derzeit noch nicht online) bzw. auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de. Über 75.000 Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage zwischen Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe. (4)
Nach erteiltem Auftrag
Bei freihändiger Vergabe ab 15.000 Euro (VOB) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOB) auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVeBe –derzeit noch nicht online) bzw. auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de.