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Vergaberecht im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19

Erstellt von bvsi-12

20. März 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19. März 2020 das „Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ an Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände versandt. Das Rundschreiben erklärt die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für gegeben, wenn dies der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Pandemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dient.

Überblick über bestehende Erleichterungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren während der Corona-Krise

Zudem weist der bvsi seine Mitglieder auf eine hilfreiche Übersicht zu Mitteilungen, Rundschreiben, Erlassen und Verwaltungsvorschriften auf EU-, Bundes- und Landesebene bezüglich der Durchführung von Vergabeverfahren während der Corona-Krise hin.

Die Übersicht wurde von der u. a. auf öffentliche Vergabeverfahren spezialisierte Kanzlei BEITEN BURGHARDT erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

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