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Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene zu öffentlichen Aufträgen und der Vergabe

Erstellt von bvsi-12

5. Mai 2020

Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmt auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Grundsätze und den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen in Deutschland. Dazu gehören das Vergaberecht und das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen.

Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen und Korruption und Vetternwirtschaft wirksam verhindern. Durch die Einbeziehung von nachhaltigen, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen.

Der bvsi weist seine Mitglieder diesbezüglich auf einen zusammenfassenden Artikel des BMWI hin, der folgende Punkte erörtert:

  • Vorschriften für die Vergabe
  • Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
    • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
    • Sektorenverordnung (SektVO)
    • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
    • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte
    • Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
    • Vergabe von Bauleistungen
  • Schwellenwerte ab dem 01.01.2020

 

Der bvsi weist seine Mitglieder diesbezüglich auf einen zusammenfassenden Artikel des BMWI hin, der folgende Punkte erörtert:

  • Vorschriften für die Vergabe
  • Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
    • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
    • Sektorenverordnung (SektVO)
    • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
    • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte
    • Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
    • Vergabe von Bauleistungen
  • Schwellenwerte ab dem 01.01.2020

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