
BERLIN, 07.06.2017 – Der Bundestag hat am 01. Juni 2017 die Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Öffentliche Auftraggeber sollen das Wettbewerbsregister vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.
Beschlossen wurde das Gesetz mit den vom Wirtschaftsausschuss in der Drucksache 18/12583 vorgeschlagenen Änderungen. So wurde u.a. ein Akteneinsichtsrecht aufgenommen, das sich an § 147 Abs. 1 StPO anlehnt. Außerdem erhalten Stellen, die ein Präqualifikationsverzeichnis führen, ein Auskunftsrecht.
Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet. Spätestens im Laufe des Jahres 2020 soll das Register funktionsfähig sein und für öffentliche Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden.
(Quelle: Deutscher Bundestag und forum vergabe e.V.)
Der bvsi begrüßt im Rahmen eines fairen Wettbewerbs diese Beschlussfassung. Insgesamt sind die Neuerungen, die sich durch das Wettbewerbsregistergesetz ergeben, positiv zu bewerten. Die Regelungen sind ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem diskriminierungs- und korruptionsfreien Wettbewerb.
