
Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung welche seit dem 18.04.2016 in Kraft getreten ist. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, welche nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegen. Für Bauaufträge verweist die VgV zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden. Die VOL/A, 2. Abschnitt und die VOF gibt es seit 18. April 2016 nicht mehr.
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