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Ungereimtheiten bei Vergaben in Niedersachsen: Großkanzlei soll Gutachten erstellen

Erstellt von bvsi-23

28. Juli 2017

Hannover, 31.05.2017 – Nach Verstößen gegen das Vergaberecht wird in Niedersachsen wegen des Verdachts „„wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen“ gegen eine Staatssekretärin und den Pressesprecher des Ministeriums  ermittelt. Außerdem soll eine Großkanzlei ein Gutachten erstellen.

Nach Verstößen gegen das Vergaberecht im niedersächsischen Wirtschaftsministerium wurde ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 298 Strafgesetzbuch wegen des Verdachts „„wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen“ gegen eine Staatssekretärin  und  den Pressesprecher des Ministeriums eingeleitet.

Außerdem hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Großkanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens für das Vergabeverfahren „Relaunch der website nds.de“ beauftragt. Im Laufe des Monats Juni sollen Ergebnisse vorliegen. „Die externe Rechtsanwaltskanzlei wird jetzt den kompletten Aktenvorgang aufarbeiten und darstellen – von der Leistungsbestimmung über das Vergabeverfahren bis hin zum Vertragsabschluss“, so Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies. „Sie wird außerdem eine vergaberechtliche Bewertung abgeben. Im Leistungspaket enthalten sind Hinweise, an welchen Schrauben wir drehen können, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Fehlern in Vergabeverfahren zu schützen.“

Ein letzte Woche bestellter Sonderbeauftragter im Wirtschaftsministerium soll sicherstellen, dass die Rechtsanwaltkanzlei auf dieselben Akten zugreifen kann, die auch der Staatsanwaltschaft vorliegen.

Diverse Parteien wollen den Unregelmäßigkeiten und Ungereimtheiten bei diversen Auftragsvergaben durch das Ministerium mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nachgehen.

Was ist geschehen?

1. Eine Staatssekretärin hatte vor der Ausschreibung des Auftrags zur Neugestaltung der Website nds.de mehrere Vorab-Gespräche mit einer Agentur geführt. Genau diese Agentur erhielt dann später den Zuschlag, obwohl sie das teuerste Angebot abgegeben hatte. Das Wirtschaftsministerium räumte in diesem Fall bereits eine Wettbewerbsbeschränkung ein.

2. Im zweiten Fall geht es um die Auswahl des Medienpartners für die „Sieben-Städte-Tour Elektromobilität“ 2015. Bei dieser Vergabe wurde ein Radiosender bevorzugt, obwohl er nicht das preisgünstigste Angebot abgegeben hatte. Der Pressesprecher wurde deswegen vorerst versetzt und es wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.

(Quelle: Wirtschaftsministerium Niedersachsen und verschiedene Pressemeldungen) | B_I MEDIEN

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